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   RFH, 09.09.1938 - V 573/37   

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https://dejure.org/1938,10
RFH, 09.09.1938 - V 573/37 (https://dejure.org/1938,10)
RFH, Entscheidung vom 09.09.1938 - V 573/37 (https://dejure.org/1938,10)
RFH, Entscheidung vom 09. September 1938 - V 573/37 (https://dejure.org/1938,10)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 08.11.1995 - XI R 63/94

    1. Zur Steuerbarkeit bei Einbringung von Sacheinlagen durch

    Überwiegend wird vertreten, die Einlage erfolge gegen die (ggf. zuvor vorgenommene) Übertragung von Gesellschaftsrechten (vgl. dazu Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, I Rz. 528 f., m. w. N.; ders., UR 1992, 29, 34; Plückebaum/Malitzky, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, 10. Aufl., §§ 1 bis 3 Rdnr. 668/1; Bunjes/Geist, Umsatzsteuergesetz, 4. Aufl., § 1 Anm. 29; Probst in Hartmann/Metzenmacher, Umsatzsteuergesetz, 7. Aufl., § 1 Abs. 1 Nr. 1 Rdnr. 94; Walden, Umsatzsteuerkongreß-Bericht 1991/92, S. 79, 86; Korn, Kölner Steuerdialog 1995, 10165, 10173; s. auch Reichsfinanzhof, Urteil vom 9. September 1938 V 573/37, RStBl 1938, 1165; ferner BFH-Urteil vom 13. März 1986 V R 155/75, BFH/NV 1986, 500 für Sacheinlagen in eine Kapitalgesellschaft).
  • BFH, 15.01.1987 - V R 3/77

    Bloßes Erwerben und Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht

    Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH ist zwar die Einbringung eines Unternehmens in eine Personengesellschaft mit Beteiligung des Einbringenden am Gesellschaftsvermögen eine entgeltliche "Geschäftsveräußerung im ganzen" (§ 10 Abs. 4 UStG 1967), die jedenfalls dann steuerbar ist, wenn sie der letzte Akt der vorangegangenen unternehmerischen Tätigkeit des eingebrachten Unternehmens ist (vgl. zuletzt BFH-Urteile vom 13. März 1986 V R 155/75, BFH/NV 1986, 500, und vom 9. Juli 1964 V 287/61 S, BFHE 79, 633, BStBl III 1964, 464; RFH-Urteil vom 9. September 1938 V 573/37, RStBl 1938, 1.165).
  • BFH, 25.06.1964 - V 101/61 U

    Auslegung eines Reichsministerialerlasses über den Erlass der Umsatzsteuer bei

    Ausgangspunkt für die Anordnung in dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 16. Dezember 1938 war das Urteil des Reichsfinanzhofs V 573/37 vom 9. September 1938 (RStBl 1938 S. 1165), in dem ausgesprochen worden ist, daß das Einbringen von Gegenständen durch einen Unternehmer in eine Personengesellschaft gemäß § 1 Ziff. 1 UStG 1934 der Umsatzsteuer unterliegt.
  • RFH, 20.02.1942 - V 91/41
    Der Befreiungsgrund des § 4 Ziffer 9 UStG ist nicht gegeben (zu vgl. U. des RFH v. 9. September 1938 , Bd. 45 S. 12, RStBl 1938 S. 1165);.
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